Ein Blick auf die 32. Stadtverordneten-versammlung der Stadt Haiger – der 1. Nachtragshaushalt

Haiger, 03.09.2025

Die Sommerpause ist vorbei und in den städtischen Gremien läuft der Politikbetrieb wieder an.

Die 32. Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2025 ist erfolgt.

Der Link zur Tagesordnung findet sich hier.

Die Ausschüsse haben getagt und man kann bereits jetzt die wesentlichen Punkte herausstellen, die die Stadtverordneten beschäftigen werden.

38. Tagesordnungspunkte standen am 17.09.2025 auf der Tagesordnung.

Neben den Themen rund um die angeschobenen Projekte wie Feuerwehrhäuser und Stadthalle, Bauleitplanungen und Gebührensatzungen, ist ein wesentlicher Punkt der 1. Nachtragshaushalt für 2025, der den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wurde.


In der Presse wurde über dieses Thema auch bereits berichtet.

Wir versuchen diesen Nachtragshaushalt hier einzuordnen und grundlegende Themen an diesem zu erörtern.

Einordnung

Ein Nachtragshaushalt ist ein gesetzlich vorgesehenes Korrekturinstrument, wenn sich Erträge/Aufwendungen oder Ein- und Auszahlungen wesentlich ändern und der beschlossene Haushalt dadurch nicht mehr realistisch oder rechtssicher ist.

In Hessen regelt das § 98 HGO; genau darauf stützt sich der Haigerer Nachtrag.

Richtig eingesetzt schafft er Transparenz, hält die Haushaltswirtschaft rechtlich „auf Kurs“ – ist also kein Alarmzeichen per se, wohl aber ein Korrektursignal, wenn zentrale Annahmen (hier: Gewerbesteuer) wegbrechen. 

Hauptgrund ist der massive Rückgang der Gewerbesteuer gegenüber Plan:

  1. Ansatz 2025 ursprünglich 33,8 Mio. €, nun 27,0 Mio. € (–6,8 Mio. €).
  2. Zusätzlich wird der Planansatz Grundsteuer B wegen der Grundsteuerreform um 0,25 Mio. € auf 2,70 Mio. €abgesenkt. 

Auswirkungen auf Ergebnis- und Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt (wirtschaftliche Lage):

-> Ordentliche Erträge –7,05 Mio. €
(im Wesentlichen: –6,8 Mio. € GewSt, –0,25 Mio. € GrSt B). 

-> Ordentliche Aufwendungen –3,02 Mio. €
(u. a. niedrigere Umlageverpflichtungen; gleichzeitig +0,29 Mio. € bei Sach-/Dienstleistungen). 

=> Ordentliches Ergebnis (Saldo) verschlechtert sich von –1,68 Mio. € auf –5,71 Mio. € 
(Differenz –4,03 Mio. €). 

Treiber auf der Aufwandsseite sind ferner im Posten Hallenbad (Wärmeversorgung) und Gebäudemanagement (Heizöl, Instandsetzung, etc. zu finden.
Diese Posten gehen aber in den Zahlen von oben „unter“.

Um eine Ergebnisentlastung zu erreichen wurden Rückstellungen aufgelöst.

Finanzhaushalt (Zahlungsfähigkeit):

Zahlungsmittel-Saldo aus laufender Verwaltung: von +0,57 Mio. € auf –5,66 Mio. € 
(Differenz –6,23 Mio. €). 

Projektverschiebungen
Dinge, die für das laufende Jahr geplant wurden, aber in die Folgejahre übertragen werden:
Investitionsauszahlungen sinken um 10,5 Mio. €, hauptsächlich durch Projektverschiebungen
(Stadthalle –5,5 Mio. €, Feuerwehrhaus –2,5 Mio. €, Kläranlage –3,5 Mio. €;
gegengebucht u. a. Öko-Punkte +1,0 Mio. €). 

Damit ergibt sich ein geplanter Endbestand Zahlungsmittel 20253,93 Mio. € 
(Anfangsbestand 2025 tatsächlich 17,37 Mio. € statt geplanter 21,0 Mio. €). 

👉 Wichtig:
Der Haushaltsausgleich wird über Rücklagen/Liquidität gesichert.
Kein Haushaltssicherungskonzept. 
Steuersätze (noch) unverändert

Soweit die Fakten

Faktische Lage: Die Gewerbesteuer ist hoch volatil 
(Spitzenjahr 2022 ca. 36 Mio. €, seitdem Rückgang auf 27 Mio. € Plan 2025).
Damit ergibt sich eine hohe Prognoseunsicherheit.

Festzuhalten bleibt jedoch, dass hier bewusst oder unbewusst zu positive Prognosen gewählt wurden.
Es gab Diskussionen im vergangenen Jahr, wo insbesondere eine politische Partei vor zu hohen Ansätzen bei den Steuereinnahmen eindringlich gewarnt haben. Berechtigte Einwände wurden nicht erhört.
Trotzdem wurde ein recht hoher Ansatz gewählt.

Schaut man sich die Zahlenwerke an, dann zeigt sich, dass Haiger
überproportional gewerbesteuerabhängig ist.
Gerade im Hinblick auf diese Konjunktursensibilität, sollte eine Szenario-Betrachtung erfolgen.

Professionelle vorausschauende Haushaltsplanung verlangt jedoch vorsichtige Annahmen, Szenario-Bandbreiten, Sensitivitätsrechnungen und Risikohinweise – zumal bei erkennbar fallendem Trend.

🤔 Eine deutlich optimistische Ansatzbildung kann politisch nachvollziehbare Ziele haben (z. B. Ausgleichsdarstellung bedienen zu wollen).
So lässt zum Beispiel eine Aussage in der Ausschusssitzung HFH vom 03.09.2025 aufhorchen, bei der ein Vertreter im Ausschuss sagte: „Wir wussten, dass es schön gerechnet war“.

Egal ob es eine Fehleinschätzung oder eine bewusster Ansatz war:
Der Nachtragshaushalt ist da und ist auch substanziell dargestellt.

Positiv ist, dass Haiger relativ zeitnah Korrekturen vornimmt und den Ausgleich über Rücklagen/Liquidität sichern kann.
Geradezu von einem nicht planbaren Glücksfall ist, dass sich Investitionen bei den Projekten verschieben und Rückstellungen verwendet werden können.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich?

⚠️ Man muss nicht unbedingt pessimistischer Natur sein, um zu erkennen, dass die Wirtschaft auf absehbare Zeit (im Stadtparlament wird von manchen Vertretern arg verschönernd von „vor uns liegen zwei schwere Jahre“ gesprochen) eine schwere Zeit durchleben wird.
Viele Signale betätigen dies.

Dies wird dazu führen, dass auch unsere Haupteinnahmequellen auf ähnlichem Niveau (positiv gesehen) wie im Nachtragshaushalt angenommen wird, liegen werden.

Dazu kommt eine Thematik, die sich aus der Grundsteueranpassung ergeben hat.

⚠️ Auch das Thema Zensus muss dringend im Auge behalten werden.
Grund: Ansonsten brechen Schlüsselzuweisungen weg. Es fehlt dann noch mehr Geld in der Kasse.
Wir benötigen dringend eine stabile Anzahl an Einwohnern in Haiger!
Dies bedingt unter anderm eine gute Situation bei:
– Wohnraum
– Arbeitsplätze
– unternehmerischen Ansiedlungen
– Kindergartenplätze
– attraktiver Stadt
– guter Verkehrsanbindung
– …

⚠️ Wir sind grundsätzlich gegen Steuererhöhungen!

Es gibt aber Ausnahmen aus rechentechnischer Natur:
Es droht eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs
Hier ist u. a. angedacht neue Nivellierungshebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer anzusetzen.

Zum Vergleich

GrSt B neuer Nivellierungssatz angedacht: 320 %
GrSt B Haiger aktuell: 255 %

GewSt  neuer Nivellierungssatz angedacht: 381 %
GewSt Haiger aktuell: 355 %

Was heißt das?
Haiger nimmt den Wertansatz auf Basis des in Haiger gewählten Hebesatzes an, muss aber dann auf Basis des höheren Wertansatzes des höheren Hebesatzes Abgaben zahlen.
Oder
Wenn eine Kommune tatsächlich niedrigere Hebesätze festsetzt, werden die Schlüsselzuweisungen so berechnet, als ob die höheren Nivellierungshebesätze gelten.

Das heißt: Die Kommune bekommt weniger Zuweisungen, weil ihr „unterstellt“ wird, dass sie mehr selbst erwirtschaften könnte.

Bedeutet: Weniger Einnahmen und höhere Abgaben.
Damit ist Haiger doppelt „bestraft“.

An dieser Stelle wird eine Anpassung unumgänglich und leider vertretbar sein.
Ansonsten würde das Jahresergebnis noch schlechter …

Abschreibungen/Zinsen/Tilgung

⚠️ Mahnende Worte gab es im Vorjahr bezüglich der ambitionierten Pläne bei den vielen Projekten hinsichtlich kommender Zinslast genügend.
Jetzt scheinen sie sich langsam zu bewahrheiten.

Aber: Alea iacta est – die Würfel sind gefallen – die Projekte sind entschieden und laufen…

Was nun wichtig und notwendig ist: Ein gutes Management steigender Abschreibungen/Zinsen/Tilgung

Die vielen Projekte, die in Haiger angestoßen wurden – ein Volumen von deutlich über 100.000.000 Euro bergen naturgemäß Risiken in überschreitenden Budgets.
Mit dem vorliegenden Haushalt und den potenziellen Konsequenzen aus Überschreitungen der Planung ergibt sich selbstverständlich die Notwendigkeit eines guten Managements der Projekte und der strikten Kostenkontrolle.
Hier nur nach Sicht zu fahren und dem Rheinischen Grundgesetz zu folgen wäre grob fahrlässig. 

Damit sind alle Gremien zu einer stetigen und intensiven Beschäftigung mit dem Verlauf der Projekte und einer erhöhten Sorgfalt aufgerufen.

Bei einem Jahresergebnis wie im Nachtragshaushalt aufgeführt ….
… müssen bestehende Leistungsumfänge auf den Prüfstand!

Diese sind zwar aktuell nicht Gegenstand der Beratung – hier geht es lediglich um die Genehmigung des Nachtragshaushalts.

Der Nachtrag ist unvermeidbar, hält den Haushalt kurzfristig stabil, macht aber die strukturelle Schwäche sichtbar.
Die Ausfälle nur über Rücklagen zu kaschieren, ist kein guter Plan.
Mittelfristig sind strukturelle Entscheidungen zu Einnahmen (Steuern/Gebühren) und Ausgaben (Aufgabenkritik, Investitionspriorisierung) notwendig.

Die Gremien sind gut beraten, die Einnahmen- und Ausgabenseite genau unter die Lupe zu nehmen und maßvolle Korrekturen vorzunehmen.
Dieses sollte die Gremien im laufenden Jahr – gerade hinsichtlich der Aufstellung der nun bereits beginnenden Planung für das Haushaltsjahr 2026 – dringend beschäftigen.

Hier sollten weder Animositäten noch Parteigrenzen eine Barriere bei der Findung von notwendigen Anpassungen und Planungen sein.
Dafür ist das Thema zu ernst.

Wir sind für maßvolle und sozialverträgliche Anpassungen!
Einsparungen dürfen kein Tabu sein.
Auch bei Personalkosten erlaubt sich ein kritischer Blick.
Dies steigen seit Jahren. Diese Tendenz gilt es im äuge zu behalten.

Für die Plan-Professionalität empfiehlt sich künftig: 
konservative Gewerbesteuer-Forecasts
Szenario- und Sensitivitätsanalyse
Frühwarnindikatoren
automatische Rücklagen-Trigger sowie 
früh definierte Gegensteuerungslisten (Ausgaben, Einnahmen, Personalkosten, etc.)

Die „Kämmerer“ und „Kämmererinnen“ der Stadt Haiger machen einen sehr guten Job.
Diese sind aber abhängig von Bewertungen und Einschätzungen aus der Wirtschaft und von den übergeordneten politischen Strukturen (Kreis, Land Bund, etc.).

Es obliegt dem Stadtparlament durch eine gute und intensive, sowie sachliche Debattenkultur der Verwaltung tragfähige Impulse mitzugeben.


Diese sind notwendig.



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