Ein Blick in den Ausschuss für Umwelt, Bauen und Stadtentwicklung am 28.01.2026

Haiger, 28.01.2026

Die letzte Sitzungsperiode vor der Kommunalwahl am 15.03.2026 hat begonnen, die Ausschüsse beginnen zu tagen.

Die 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger wird am 18.02.2026 um 17:30 Uhr stattfinden.

Am 28.01.2026 hat der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Stadtentwicklung in der 26. Sitzung getagt.

Da den Abschüssen eine besondere Bedeutung im Vorfeld der Stadtverordnetensitzung zukommt, schauen wir uns an, was den Ausschuss beschäftigt hat.

ℹ️ Welche Rolle haben Ausschüsse in der Kommunalpolitik?
Ausschüsse bereiten die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung vor. Sie beraten fachlich, prüfen Vorlagen der Verwaltung und geben Empfehlungen für die endgültige Beschlussfassung.
Er diskutiert Vorlagen im Detail, wägt Argumente ab und spricht eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung aus.
Die Entscheidung selbst trifft anschließend das Stadtparlament.

👉🏻 Der Link zur Tagesordnung findet sich hier.

Die beiden „wichtigsten“ Themen herausgepickt:

  1. Stadthalle Haiger 
  2. Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2026

Zu 1. Stadthalle Haiger

Es gab einen Bericht des Planungsbüros „hmp Architekten“, in dem diese Anpassungen an der Planung vorgestellt haben (Darstellung der Genehmigungsplanung und der Anpassungsplanung).
Ziel der Anpassungen waren Optimierungen zur Kosteneinsparung.

Ausgangslage für diese Diskussion:

Die erwartbaren Kosten beim Bau der ersten Bauabschnitte waren im Vergleich zur Planung bereits jetzt schon deutlich überschritten.

Dies führte zu einer Unterbrechung der Bauarbeiten.
Und damit verbunden einer Aufhebung der Ausschreibung.

Warum wurde der Bau der Stadthalle unterbrochen?

Die Bauarbeiten wurden unterbrochen, weil sich im Projektverlauf gezeigt hat, dass die ursprüngliche Planung die festgelegte Kostenobergrenze überschreiten würde.
Ursachen dafür waren insbesondere:

  • gestiegene Bau- und Materialkosten,
  • technische und planerische Anforderungen, die im laufenden Projekt präzisiert wurden.

Die Unterbrechung diente dazu, das Vorhaben neu zu bewerten, technische Anpassungen zu prüfen und eine Fortführung unter Einhaltung der Kostengrenze von 18 Mio. € zu ermöglichen.

Kurz: Pause zur Kostenkontrolle und Neujustierung des Projekts, nicht zum Projektabbruch.

Dazu passend gab es einen CDU-Antrag, der die Kostenneuschätzung mit verbundener Prüfung von Einsparpotenzial fordert.

Es geht dabei genau um die Kostenobergrenze.

Besondere Herausforderungen der Sachdarstellung

  • Einhaltung der Kostenobergrenze: Die Sanierung soll trotz steigender Bau- und Materialkosten strikt bei maximal 18 Mio. € bleiben.
  • Technische Anpassungen: Änderungen an der Planung sind nötig – mit dem Risiko von Qualitäts-, Funktions- oder Nutzungsabwägungen.
  • Abwägung zwischen Anspruch und Machbarkeit: Moderne Nutzung, Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Vorgaben müssen in Einklang gebracht werden.
  • Politische Verantwortung: Fortführung des Projekts unter veränderten Rahmenbedingungen erfordert klare Prioritäten und Transparenz.

Kurz gesagt: Es geht um das Spannungsfeld zwischen Kostenkontrolle, Funktionalität und Zukunftsfähigkeit der Stadthalle.

ℹ️ Genau diese Pause zur Kostenkontrolle ist erfolgt.
Aufgrund der Neuplanung des Architekturbüros sollen nun (ausgehend davon, dass die Stadtverordneten diesen Anpassungen zustimmen) neue Ausschreibungen erfolgen.

Was empfiehlt der Magistrat in der zugehörigen Beschlussvorlage:

Die Stadtverordnetenversammlung soll darüber entscheiden, ob die Sanierung und der Umbau der Stadthalle Haiger inklusive Restaurantanbau fortgesetzt werden.
Dabei sollen technische Anpassungen umgesetzt werden, um die Kostenobergrenze von 18 Millionen Euro einzuhalten.

Wie man dem obigen Planungsbild (siehe Link) entnehmen kann, sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden (Nennung der wesentlichen Anpassungen):

  1. Kein Umbau der Bestandstreppe zwischen Erdgeschoss und Untergeschoss. 
  2. Erhalt von Wandscheiben im Bereich der geplanten Garderobe im Haupteingangsbereich. 
  3. Keine Klimatisierung des Flurbereichs, also keine Veränderung gegenüber dem Bestand. 
  4. Verschiebung der brandschutztechnisch erforderlichen Glastrennwand aus dem Bereich des Haupteingangs in den Bereich der Treppenanlage. 

Kurzum:

Es werden bestehende Gegebenheiten (u.a. Mauern), die architektonisch hätten wegfallen sollen, weiterhin genutzt, was dazu führt, dass Zusatzbaulichkeiten (z.B. neue Dachteile) nicht geplant werden müssen.
Man nutzt also quasi mehr von der bestehenden Bausubstanz.

Durch die Änderungen von einigen Nutzungsbereichen ergeben sich keine kostspieligen Änderungsnotwendigkeiten für den Brandschutz. (hmp)

Beispiel Foyer: Dieses ist nun kein „notwendiger Flur“ mehr (ist nicht mehr als Fluchtweg notwenig, da andere Fluchtwege geplant wurden). Damit entfallen Vorgaben für einige Brandschutzauflagen und die Lüftungsanlage kann entfallen. Dieser „nicht notwendige Flur“ kann aber als Fläche für den angedachten Zweck aber weiterhin genutzt werden.

Die Ausschreibungen ändern sich somit. Gewisse Posten werden separat ausgeschrieben. Damit ist ein potenzieller Generalunternehmer mit einigen Themen nicht belastet und ein potenzieller Generalunternehmeraufschlag kann für diese Posten entfallen.

Resümee

Mit den geplanten Anpassungen kann – nach derzeitigen Stand und nach Aussage des Planungsbüros – die geforderte Kostenobergrenze eingehalten werden.
Nach Nachfrage beim Planungsbüro „nach der Halbwertszeit der Planungsaussagen“ – ob denn nun sichergestellt sein, dass künftig keine weiteren Planungsunsicherheiten mehr aufkommen würden – man habe ja schon mal eine Planung als sicher vorgestellt bekommen – zeigte sich das Planungsbüro betont zuversichtlich.

Mit den geplanten Anpassungen könne der aktuell geplante Umfang kostenseitig eingehalten werden.

ABER (Anmerkung)

⚠️ Es sein an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass noch nicht alle notwenigen Bestandteile bis zum umfänglichen Betrieb der Stadthalle bereits kostenseitig erfasst sind.
Wir reden hier von Millionenbeträgen.
Diese sind noch on top auf die jetzt – vermutlich – festgeschriebene 18 Mio. Euro aufzuwenden (in Zukunft).

Was ist mit dem Thema Restaurant?

Das Thema Restaurant hat bei den Ausschussmitgliedern zu intensiven Diskussionen geführt.

Zum einen, da dieses Thema kein Bestandteil der aktuellen Kostenoptimierungsbemühungen war.
Hier stehen immer noch 3,5 Mio. euro im Raum (Anm: …die nicht reichen werden bis zum umfänglichen Betrieb).

Zum anderen, weil sich aktuell immer noch kein Pächter/Gastronom gefunden hat.

Angesprochen wurde die finanzielle Lage der Stadt und die Frage nach der Vereinbarkeit von Ausgaben in der genannten Höhe für dieses von der Stadt gesponserte gastronomische Vorhaben.

Die WFH-Position zu diesem Thema ist klar: Stadthalle: Ja, gesponserte Gastronomie mit Bereitstellung des Restaurants auch die Stadt aus Kostengründen: Nein.

Im Ausschuss wurde darüberhinaus an folgenden Themen diskutiert (grober Auszug):

  • Braucht man die Terrasse in der angedachten Form? Kann man diese weglassen?
    Reicht nicht nur die Befähigung des Untergeschosses für den Restauranbetrieb?
    Kann das Obergeschoss nicht einfach einfacher gestaltet werden?
  • Den Stadtverordneten wurde eine seinerzeit eine modulare Bauweise vorgestellt.
    Also: Potenzielles Weglassen des Restaurants / später bauen.
    Ist diese noch möglich und wenn ja, was bedeutet dies bautechnisch und kostenseitig?
  • Brauchen wir das Restaurant?
  • Warum haben wir noch keinen Pächter/Betreiber?
    Was sind die Gründe dafür?
  • Brauchen wir ein Restaurant (und damit einen passenden Pächter) auch für die Versorgung der Kitas mit Mittagessen?
    Sind die möglichen Alternativen nicht ausreichend?

Und: Es wurde die Frage nach der Bauzeit gestellt
Aufgrund der aktuellen Planung, wenn diese in die Realisierung kommt: 1,5 – 2 Jahre
So die Aussage des Planungsbüros Stand „heute“.

👉🏻 Der Bauausschuss hat die Vorlage beraten und der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen (1 Gegenstimme und 1 Enthaltung).
Es gab keine aufgenommen Änderungen an der Beschlussvorlage.

Es ist zu erwarten, dass das Thema „Stadthalle“ in der Stadtverordnetensitzung gerade hinsichtlich der anstehenden Haushaltberatungen und der damit verbundenen Problemstellungen wieder verstärkt thematisiert wird.
Zumindest sollte es das aus unserer Sicht.

Zu 2. Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2026

In dem neuen Entwurf des Haushaltsplanentwurfes (Stand 12.01.2026) gab es Anpassungen

Obwohl

  • Aus der Förderung nach Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz
    4,7 Mio. neu im Haushalt eingestellt wurde (zu dem die SVV noch Maßnahmen beschließen muss)
  • Bezüglich Abwasserthematik „Burbach“ mit eingepreist wurde
  • Die Beteiligung an den Freien Trägern (3 Kitas) aktualisiert wurde (auf 2.090.000 Euro)
  • Die Sanierungskosten Hallenbad aktualisiert wurden (+ 30.000 Euro)
  • Die Treppe der Kirche kostenseitig erfasst wurde (250.000 Euro)
  • Der Karl-Löber-Platz mit 150.000 Euro berücksichtigt ist
  • Die Zuschüsse Kläranlage auf die zukünftigen Jahre verteilt wurden

ergibt sich am Ergebnis des Haushalts keine maßgebliche Änderung in der Gesamtbewertung.

Er bleibt deutlich negativ.

Fragen ergaben sich zu folgenden Themen

  • Warum konnte keine höhere Einsparung im Ergebnishaushalt erzielt werden?
  • Warum konnte bei Personal keine Einsparung erzielt werden?
    Außer Verschiebungen im Stellenplan sind dort keine ersichtlich.
  • Welche Maßnahmen im Automatisierungbereich (u.a. KI) sind möglich/angewandt?
    (Info: Wir haben eine KI „Emma“)

Thema Eisbahn

Diese hat sich von der Einnahmenseit in 2025 gut dargestellt (besser als in den Vorjahren).
Es war ein Publikumsmagnet mit guter Auslastung und engagierten Helfern.
Bekanntheit über Haiger hinaus bis ins Siegerland.
Der Magistrat unterstützt Bestrebungen die Eisbahn in 2026 wieder einzuplanen. Dafür gibt es einen Umfinanzierungsvorschlag (Stichwort: Nicht benötigte Mittel 2026 aus Wertemittlungsthematiken Forst).
Es geht hier um 100.000 Euro, die eingeplant werden müssen.
Durch Sponsorengelder, Eintritt und weitere Zuschüsse kann der benötigte Betrag geringer ausfallen.
Info: In 2025 war ein Zuschuss in Höhe von 58.000 € vonnöten.

👉🏻 Der Bauausschuss hat die Vorlage beraten und der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen (1 Gegenstimme).
Es gab keine aufgenommen Änderungen an der Beschlussvorlage.

Es bleibt spannend …

Bild: pixabay (Royalty-free)